Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verfassungsgerichtshofgesetz
VerfGHG NRW -§ 56 (Prozesskostenhilfe)
Stand: 26.08.2026
Dem Beschwerdeführer kann entsprechend der Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Die Fristen des § 55 werden durch das Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht gehemmt.