Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg

VerfGGBbg

§ 1 Stellung und Sitz des Gerichts

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGGBbg/1?asof=2026-07-30#abs-1 (1) Das Verfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGGBbg/1?asof=2026-07-30#abs-2 (2) Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in Potsdam.

§ 2