Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg

VerfGGBbg

§ 1 Stellung und Sitz des Gerichts

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGGBbg/1#abs-1 (1) Das Verfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGGBbg/1#abs-2 (2) Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in Potsdam.

§ 2