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§ 1 VerfGGBbg (Brandenburg) — Stellung und Sitz des Gerichts

Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Verfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes.

(2) Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in Potsdam.