Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
VVVGVO§ 1 Unterschriftenbogen
Stand: 26.08.2026
Die Unterstützungsunterschriften zum Volksantrag sind auf Unterschriftenbogen nach dem Muster der Anlage 1 abzugeben.