Gesetze / Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz
VVGEGArt 3 Verjährung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VVGEG/3#abs-1 (1) § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf Ansprüche anzuwenden, die am 1. Januar 2008 noch nicht verjährt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VVGEG/3#abs-2 (2) Wenn die Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs länger ist als die Frist nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung, ist die Verjährung mit dem Ablauf der in § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bestimmten Frist vollendet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VVGEG/3#abs-3 (3) Wenn die Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kürzer ist als die Frist nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung, wird die kürzere Frist vom 1. Januar 2008 an berechnet. Läuft jedoch die längere Frist nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung früher als die Frist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab, ist die Verjährung mit dem Ablauf der längeren Frist vollendet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VVGEG/3#abs-4 (4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend auf Fristen anzuwenden, die für die Geltendmachung oder den Erwerb oder Verlust eines Rechtes maßgebend sind.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu Art 3 VVGEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 16.04.2014 – IV ZR 153/13Gebäudeversicherung: Verjährung von Prämienansprüchen aus AltversicherungsverträgenZitiert von 5
- AG Düsseldorf, 20.01.2010 – 45 C 10776/09Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 03.04.2014 – 7 U 228/13Zitiert von 1
- OLG Hamm, 23.03.2011 – I-20 U 152/10
- LG Düsseldorf, 24.11.2010 – 23 S 39/10
- OLG Köln, 06.11.2015 – 20 U 134/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 29.06.2022 – 12 O 420/21Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 30.10.2019 – 7 U 189/14
- OLG Brandenburg, 17.04.2019 – 11 U 137/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 3 VVGEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.11.2007 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I 2631)
BGBl. 2007 I S. 2631
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.