Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 79 Beseitigung der Mehrfachversicherung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 58
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Hannover, 15.12.2010 – 23 O 32/07Zitiert von 1
- OLG Saarbrücken, 05.10.2011 – 5 U 90/11 - 17
- LG Hannover, 18.11.2009 – 23 O 81/08Zitiert von 2
- LG Hannover, 22.04.2009 – 23 O 98/07Zitiert von 3
- LG Hannover, 28.01.2009 – 23 O 103/07Zitiert von 4
- LG Hannover, 19.12.2008 – 6 O 111/07
Zuletzt entschieden
- BAG, 15.09.2016 – 8 AZR 187/15Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch - Krangestellung - Arbeitnehmerhaftung - Freistellungsanspruch - Arbeitnehmerüberlassung - Haftung "wie" GesamtschuldnerZitiert von 7
- BGH, 11.06.2014 – IV ZR 400/12Vertrauensschadenversicherung für Notare: Schuldhafte Versäumung der SchadenmeldefristZitiert von 4
- OLG Hamm, 15.11.2013 – 20 U 137/08
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/79#abs-1 (1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/79#abs-2 (2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.