Gesetze / Veranstaltungstechnikmeister-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik-Fortbildungsprüfungsverordnung
VTMBAProVTFPrV§ 18 Projektantrag
Stand: 22.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VTMBAProVTFPrV/18#abs-1 (1) Die zu prüfende Person hat in einem Antrag dem Prüfungsausschuss das veranstaltungstechnische Projekt, das der Prüfung zugrunde gelegt werden soll (Projektantrag), zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Projekt geeignet ist, den nach § 17 Absatz 1 verlangten Nachweis führen zu können, und die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 erfüllt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VTMBAProVTFPrV/18#abs-2 (2) Das veranstaltungstechnische Projekt soll zum Zeitpunkt der Antragstellung vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen worden sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VTMBAProVTFPrV/18#abs-3 (3) Der Projektantrag muss mindestens Folgendes enthalten:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VTMBAProVTFPrV/18#abs-4 (4) Bei Nichtgenehmigung des Projektantrags hat der Prüfungsausschuss die Ablehnung zu begründen und der zu prüfenden Person einmalig Gelegenheit zur Einreichung eines weiteren Projektantrags zu geben. Wird auch der weitere Projektantrag nicht genehmigt, ist der Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nicht bestanden.