Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte
VT-TECHNSCHUTZRECHTESTV_2006Art 4
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-TECHNSCHUTZRECHTESTV_2006/4#abs-1 (1) Der Staatsvertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Jahr zum Schluß des Kalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember 1997, schriftlich gekündigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-TECHNSCHUTZRECHTESTV_2006/4#abs-2 (2) Bilden die vertragschließenden Länder ein gemeinsames Land, so gehen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf das neue Land über.