Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
VT-RBSTV§ 10a Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.