Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
VT-NKLSTV_2009§ 13 Satzung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-NKLSTV_2009/13#abs-1 (1) Im Übrigen werden die Aufgaben und Geschäfte der Anstalt, ihre Vertretung, die Rechtsverhältnisse der Anstalt und ihrer Organe sowie die Grundlagen der Buchführung, Rechnungslegung und Prüfung durch die Satzung geregelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-NKLSTV_2009/13#abs-2 (2) Die Satzung und jede Änderung ist in den Amtsblättern der Vertragsländer bekannt zu machen.