Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm) und über die Änderung des Landesplanungsvertrages

VT-LEPRO_STV_1998

Art. 1 Landesentwicklungsprogramm

Stand: 02.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Die vertragschließenden Länder vereinbaren das in der Anlage 1 beigefügte gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg. Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages.

→Art. 2