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Art 1 VT-LEPRO_STV_1998 (Brandenburg) — Landesentwicklungsprogramm

Staatsvertrag über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm) und über die Änderung des Landesplanungsvertrages

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die vertragschließenden Länder vereinbaren das in der Anlage 1 beigefügte gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg. Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages.