Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung …

Art. 1 Anwendungsbereich

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Die nachfolgenden Regelungen gelten für Amtshandlungen im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen, die von Bediensteten der Vertragspartner, die keine Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamte sind, auf dem Hoheitsgebiet anderer Vertragspartner durchgeführt werden.

→Art. 2