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Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde – Land BrandenburgArt 1 Glaubensfreiheit und Rechtsstellung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID244346/1#abs-1 (1) Das Land gewährt der Freiheit, den jüdischen Glauben zu bekennen und auszuüben, den gesetzlichen Schutz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID244346/1#abs-2 (2) Die Landesgemeinde ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.