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Art 7 VT-ID242588 (Brandenburg)

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Regelung der Staatsleistungen an das Bistum Magdeburg bleibt weiteren Verträgen zwischen den jeweils beteiligten Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Freistaat Sachsen und der Katholischen Kirche vorbehalten.