Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem …

Art 1

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID242588/1#abs-1 (1) In Magdeburg wird ein Bistum mit einem Bischöflichen Stuhl und einem Kathedralkapitel errichtet. Bischof und Kathedralkapitel erhalten bei St. Sebastian in Magdeburg ihren Sitz.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID242588/1#abs-2 (2) Bistum, Bischöflicher Stuhl und Kathedralkapitel sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Bistum Magdeburg ist Rechtsnachfolger des Bischöflichen Amtes Magdeburg.

(Schlußprotokoll)

Art 2