(1) In Magdeburg wird ein Bistum mit einem Bischöflichen Stuhl und einem Kathedralkapitel errichtet. Bischof und Kathedralkapitel erhalten bei St. Sebastian in Magdeburg ihren Sitz.
(2) Bistum, Bischöflicher Stuhl und Kathedralkapitel sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Bistum Magdeburg ist Rechtsnachfolger des Bischöflichen Amtes Magdeburg.
(Schlußprotokoll)