Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines …Art 5 Verwaltungsrat
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237704/5#abs-1 (1) Der Verwaltungsrat besteht aus vier Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus jeweils zwei von Berlin und von Brandenburg benannten Vertreterinnen oder Vertretern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237704/5#abs-2 (2) Das Nähere regelt die Satzung.