Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die …Art 5 Inkrafttreten
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237682/5#abs-1 (1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei des Landes Berlin hinterlegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237682/5#abs-2 (2) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ablauf des Kalendervierteljahres in Kraft, in dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt worden ist.
Berlin, 8. November 2010
Für das Land Berlin
In Vertretung des Regierenden Bürgermeisters
Die Senatorin für Justiz
Gisela von der Aue
Für das Land Brandenburg
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister der Justiz
Volkmar Schöneburg
Für das Land Sachsen-Anhalt
In Vertretung des Ministerpräsidenten
Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Angela Kolb
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