Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die …

Art 4 Kündigung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Dieser Staatsvertrag kann von dem Land Brandenburg oder dem Land Sachsen-Anhalt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Land Berlin und von dem Land Berlin durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Land Brandenburg oder dem Land Sachsen-Anhalt mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Bei Kündigung des Landes Berlin gegenüber nur einem der beiden anderen Länder oder bei Kündigung nur eines dieser Länder gegenüber dem Land Berlin gilt der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem jeweils anderen Land fort.

Art 3 Art 5