Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GVBl.I/12, [Nr. 40]

Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

10 Normen · Ausgangsfassung vom 29.11.2012 · Änderungen

Gleichnamiges Gesetz in Sachsen: Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle …

Inhaltsübersicht

  1. Art. 1 Einrichtung der Gemeinsamen Stelle
  2. Art. 2 Aufgaben und Befugnisse im Falle einer Weisung der Führungsaufsicht
  3. Art. 3 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
  4. Art. 4 Weitere Einsatzzwecke
  5. Art. 5 Besetzung der GÜL
  6. Art. 6 Ausstattung
  7. Art. 7 Finanzierung
  8. Art. 8 Geltungsdauer, Kündigung
  9. Art. 9 Beitritt weiterer Länder
  10. Art. 10 Inkrafttreten