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Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle …

Art 10 Inkrafttreten

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden von den vertragsschließenden Ländern beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hinterlegt worden sind. Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa teilt den übrigen beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

Für das Land Baden-Württemberg:

Der Justizminister

Rainer Stickelberger

Für den Freistaat Bayern:

Die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Dr. Beate Merk

Für das Land Hessen:

Der Minister der Justiz, für Integration und Europa

Jörg-Uwe Hahn

Für das Land Nordrhein-Westfalen:

Der Justizminister

Thomas Kutschaty

zum Gesetz

Art 9