Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle …Art 10 Inkrafttreten
Stand: 02.08.2026
Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden von den vertragsschließenden Ländern beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hinterlegt worden sind. Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa teilt den übrigen beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
Für das Land Baden-Württemberg:
Der Justizminister
Rainer Stickelberger
Für den Freistaat Bayern:
Die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Dr. Beate Merk
Für das Land Hessen:
Der Minister der Justiz, für Integration und Europa
Jörg-Uwe Hahn
Für das Land Nordrhein-Westfalen:
Der Justizminister
Thomas Kutschaty
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