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Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen und …

Art 2 Kammerversammlung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Die Kammerversammlung besteht aus 35 gewählten Mitgliedern, die sich zu gleichen Teilen aus den Berufsangehörigen der beteiligten Länder zusammensetzt. Bei einem Beitritt weiterer Länder erhöht sich die Mitgliederzahl um jeweils sieben Mitglieder.

Art 1 Art 3