Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg"
Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten …Art 1 Errichtung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237638/1#abs-1 (1) Das Land Berlin und das Land Brandenburg errichten die rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts mit dem Namen "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237638/1#abs-2 (2) Die Stiftung hat ihren Sitz in Potsdam.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237638/1#abs-3 (3) Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.