Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

VT-FOLTERSTV_2010

Art 5 Sekretariat

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-FOLTERSTV_2010/5#abs-1 (1) Der Kommission steht ein Sekretariat zur Verfügung, das die laufenden Geschäfte der Kommission wahrnimmt und gemäß der Satzung der Kriminologischen Zentralstelle e.V. bei dieser angesiedelt werden soll.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-FOLTERSTV_2010/5#abs-2 (2) Das Personal des Sekretariats wird nur mit Zustimmung der Kommission eingestellt oder entlassen. Es unterliegt in fachlicher Hinsicht nur den Weisungen der Kommission.

Art 4 Art 6