Gesetze / Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
VSVgV§ 8 Versorgungssicherheit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VSVgV/8#abs-1 (1) Auftraggeber legen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ihre Anforderungen an die Versorgungssicherheit fest.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VSVgV/8#abs-2 (2) Auftraggeber können insbesondere verlangen, dass der Teilnahmeantrag oder das Angebot folgende Angaben enthält:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VSVgV/8#abs-3 (3) Von einem Bieter darf nicht verlangt werden, eine Zusage eines Mitgliedstaats einzuholen, welche die Freiheit dieses Mitgliedstaats einschränken würde, im Einklang mit internationalen Verträgen und europarechtlichen Rechtsvorschriften seine eigenen Kriterien für die Erteilung einer Ausfuhr-, Verbringungs- oder Durchfuhrgenehmigung unter den zum Zeitpunkt der Genehmigungsentscheidung geltenden Bedingungen anzuwenden.