Gesetze / Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
VSBG§ 12 Verfahrenssprache
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VSBG/12#abs-1 (1) Verfahrenssprache ist Deutsch.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VSBG/12#abs-2 (2) Die Verfahrensordnung kann weitere Sprachen vorsehen, in denen ein Streitbeilegungsverfahren durchgeführt werden kann, wenn eine Partei dies beantragt und die andere Partei sich darauf einlässt. Der Streitmittler kann mit den Parteien durch Individualabrede auch eine nicht in der Verfahrensordnung vorgesehene Verfahrenssprache vereinbaren.