Gesetze / Versorgungsreformgesetz 1998
VReformGArt 24 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VReformG/24#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VReformG/24#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:
2.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VReformG/24#abs-3 (3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 5 treten die Regelungen über die Einführung eines Versorgungsabschlags für Beamte, Richter und Berufssoldaten, die wegen Schwerbehinderung auf Antrag oder wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, in Artikel 2 Nr. 4 und 9 sowie Artikel 6 Nr. 7, 8 Buchstabe a, Nr. 15 Buchstabe a, Nr. 36, soweit § 69c Abs. 6 und 7 (Beamtenversorgungsgesetz) eingefügt werden, und Nr. 37 sowie Artikel 7 Nr. 10, 11 Buchstabe f und Nr. 44, soweit § 96 Abs. 6 (Soldatenversorgungsgesetz) eingefügt wird, am 1. Januar 2001 in Kraft, soweit nicht bis zu diesem Zeitpunkt durch ein Gesetz ein anderes geregelt ist.