Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter des Landes Brandenburg
VO-ZUSTFINANZAEMTER_2018Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2)
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 VO-ZUSTFINANZAEMTER_2018 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.