Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-ZUSTFINANZAEMTER_2018 · GVBl.II/18, [Nr. 5]
Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter des Landes Brandenburg
2 Normen · Ausgangsfassung vom 19.01.2018 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 2 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
06.12.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2023 (GVBl.II/23, [Nr. 76])
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Historischer Änderungsnachweis
01.12.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.12.2020, Artikel 2
Anlage 2 geändert
GVBl. II 2020, Nr. 114, S. 5
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Historischer Änderungsnachweis
01.12.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.12.2020, Artikel 1
Anlage 2 geändert
GVBl. II 2020, Nr. 114
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).