Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, Wasserfassungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße

VO-WSG_ERKNER

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 01.09.2026

Brandenburg2 Fassungen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten das mit Beschluss Nummer 123/23/83 vom 2. März 1983 des Kreistages Fürstenwalde/Spree festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet „Brunnenfassung Neu Zittau“ und das mit Beschluss Nummer 176/20/88 vom 8. Juni 1988 des Kreistages Fürstenwalde/Spree festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet „Trinkwassergewinnungsanlage Neu Zittau“ außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 21. März 2019

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Landwirtschaft

Jörg Vogelsänger

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