Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten das mit Beschluss Nummer 123/23/83 vom 2. März 1983 des Kreistages Fürstenwalde/Spree festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet „Brunnenfassung Neu Zittau“ und das mit Beschluss Nummer 176/20/88 vom 8. Juni 1988 des Kreistages Fürstenwalde/Spree festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet „Trinkwassergewinnungsanlage Neu Zittau“ außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 21. März 2019
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft
Jörg Vogelsänger