Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Trockenhänge Lawitz“
VO-NSG_TROCKENHAENGE_LAWITZ§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Trockenhänge Lawitz“.