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§ 1 VO-NSG_TROCKENHAENGE_LAWITZ (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzgebiet

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Trockenhänge Lawitz“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Trockenhänge Lawitz“.