Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwarzberge und Spreeniederung“
VO-NSG_SCHWARZBERGE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Beeskow, Neubrück und Ragow im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Schwarzberge und Spreeniederung“.