§ 1 VO-NSG_SCHWARZBERGE (Brandenburg) — Erklärung zum Schutzgebiet

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwarzberge und Spreeniederung“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Beeskow, Neubrück und Ragow im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Schwarzberge und Spreeniederung“.