Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“
VO-NSG_ODERTAL_FRANKFURT_LEBUSAnlage 2 (zu § 2 Absatz 2) - Topografische Karten, Liegenschaftskarten
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 VO-NSG_ODERTAL_FRANKFURT_LEBUS liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.