Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSG_ODERTAL_FRANKFURT_LEBUS · GVBl.II/18, [Nr. 85]

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“

11 Normen · Ausgangsfassung vom 16.11.2018 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
  2. § 2 Schutzgegenstand
  3. § 3 Schutzzweck
  4. § 4 Verbote
  5. § 5 Zulässige Handlungen
  6. § 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  7. § 7 Befreiungen
  8. § 8 Ordnungswidrigkeiten
  9. § 9 Duldungspflicht, Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
  10. § 10 Geltendmachen von Rechtsmängeln
  11. § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  12. Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) - Kartenskizze zur Lage des Naturschutzgebietes „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“
  13. Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) - Topografische Karten, Liegenschaftskarten
  14. Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2) - Flurstücksliste zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 11 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 133 Absatz 13 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.49)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    01.09.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.09.2020

    topografische Karten Blatt-Nr. 1 bis 3, Liegenschaftskarten Blatt-Nr. 1 bis 15 ersetzt; Anlage 1, 2 geändert

    GVBl. II 2020, Nr. 80

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).