Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSG_LIEBEROSER_ENDMORAENE · GVBl.II/00, [Nr. 01] S.2
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lieberoser Endmoräne“
12 Normen · Ausgangsfassung vom 08.12.1999 · letzte Änderung 07.10.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 4a Besondere Verbote für die Zone 1
- § 5 Zulässige Handlungen
- § 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- § 7 Befreiungen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 10 Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln
- § 11 In-Kraft-Treten
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1)
- Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2)
Änderungsverlauf
- 07.10.2026 — 1 Norm geändert · § 4a neueste Änderung
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 11
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Stand der amtlichen Fassung
20.06.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 20. Juni 2023 (GVBl.II/23, [Nr. 40], S.5)
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Historischer Änderungsnachweis
10.11.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.11.2016, Artikel 5
§§ 2, 3, Bezeichnung der Anlagen geändert; Anlage 3 angefügt
GVBl. II 2016, Nr. 63
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).