Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“
VO-NSG_EICHWALDAnlage 3 (zu § 2 Absatz 2) - Flurstücksliste zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 3 VO-NSG_EICHWALD liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.