Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“

VO-NSG_EICHWALD

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) - Topografische Karten, Liegenschaftskarten

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage 2 VO-NSG_EICHWALD liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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