Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSGTOEPCHINERSEEN · GVBl.II/98, [Nr. 15] S.370
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Töpchiner Seen“
10 Normen · Ausgangsfassung vom 26.03.1998 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Zulässige Handlungen
- § 6 Befreiungen
- § 7 Ordnungswidrigkeiten
- § 8 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 9 Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln
- § 10 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 10 neueste Änderung
- 21.08.2026 — 10 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 6 weitere
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Stand der amtlichen Fassung
04.11.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 4. November 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 91], S.12)
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Historischer Änderungsnachweis
10.06.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.06.2016, Artikel 20
§§ 2, 3 geändert; Anlage 2 angefügt
GVBl. II 2016, Nr. 28, S. 25
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).