Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Töpchiner Seen“
VO-NSGTOEPCHINERSEEN§ 10 Inkrafttreten
Stand: 21.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 26. März 1998
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
Matthias Platzeck
Anlage 1
Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2)
1. Topografische Karten im Maßstab 1 : 10 000
Titel:
Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Töpchiner Seen“
Blatt-
nummer
Unterzeichnung
0909-134
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR)
0909-312
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR
2. Flurkarten
Titel:
Flurkarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Töpchiner Seen“
Gemarkung
Flur
Maßstab
1 :
Unterzeichnung
Groß Köris
3
5 000
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR
Groß Köris
4
5 000
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR
Motzen
4
3 000
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR
Motzen
6
3 000
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR
Töpchin
2
3 000
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR
Töpchin
5
Beiblatt
2 500,
300
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR
Töpchin
5
3 000
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR
Töpchin
6
5 000
unterzeichnet am 25. Mai 1998 von der Bearbeiterin Frau Ludwig, Siegelnummer 9 des MUNR