Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Talsperre Spremberg“
VO-NSGTALSPERRESPREMBERG_2004§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGTALSPERRESPREMBERG_2004/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 987 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Groß Oßnig
Groß Oßnig
4;
Neuhausen
Neuhausen
3, 4;
Klein Döbbern
Klein Döbbern
1;
Bagenz
Bagenz
4;
Spremberg
Sellessen
1, 2, 3;
Spremberg
Bühlow
1, 2, 3;
Spremberg
Spremberg
8, 9, 16;
Spremberg
Klein Buckow
2;
Spremberg
Groß Buckow
3.
Zur Orientierung sind dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage des Naturschutzgebietes als Anlage 1 und eine Flurstücksliste als Anlage 2 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGTALSPERRESPREMBERG_2004/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 3 Nummer 1 und 2 aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 3 Nummer 1 aufgeführten topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000, Blattnummern 1 bis 3, ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 3 Nummer 2 mit den Blattnummern 1 bis 17 aufgeführten Flurkarten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGTALSPERRESPREMBERG_2004/2#abs-3 (3) Die Grenze des in § 3 Absatz 2 aufgeführten Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Talsperre Spremberg“ ist in den in Anlage 3 Nummer 1 aufgeführten topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000, Blattnummern 1 bis 3, mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. In der Kartenskizze gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 ist das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Talsperre Spremberg“ gekennzeichnet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGTALSPERRESPREMBERG_2004/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten und Flurstücksliste kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg (oberste Naturschutzbehörde) in Potsdam sowie bei dem Landkreis Spree-Neiße (untere Naturschutzbehörde) von jeder Person während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.