Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-NSGTALSPERRESPREMBERG_2004 · GVBl.II/04, [Nr. 25] S.654
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Talsperre Spremberg“
11 Normen · Ausgangsfassung vom 23.07.2004 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Erklärung zum Schutzgebiet
- § 2 Schutzgegenstand
- § 3 Schutzzweck
- § 4 Verbote
- § 5 Zulässige Handlungen
- § 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- § 7 Befreiungen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Duldungspflicht, Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
- § 10 Geltendmachen von Rechtsmängeln
- § 11 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
- Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2)
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) - Kartenskizze zur Lage des Naturschutzgebietes und Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Talsperre Spremberg"
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 11 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
20.06.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 20. Juni 2023 (GVBl.II/23, [Nr. 40], S.10)
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Historischer Änderungsnachweis
13.04.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.04.2016
§§ 2, 3 geändert; Anlage 1 neu gefasst; Anlage 3 angefügt
GVBl. II 2016, Nr. 20
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).