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§ 5 VO-NSGPINNOWERLAEUCHE (Brandenburg) — Besondere Verbote für die Zone 1

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Über die Verbote des § 4 hinaus ist es in der Zone 1 verboten, das Gebiet land- oder forstwirtschaftlich oder in anderer Weise wirtschaftlich zu nutzen, ausgenommen bleibt die Beerntung des anerkannten Forstsaatgutbestandes im Totalreservat „Tauersche Eichen“ mit Genehmigung der zuständigen Forstbehörde.