Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“
VO-NSGPINNOWERLAEUCHE§ 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Stand: 21.08.2026
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Kiefernforste sollen schrittweise in standortgerechte, nachhaltig genutzte und reich gegliederte Traubeneichen-Kiefernmischwälder umgebaut werden. Dabei sollte auf autochthones Saatgut und Pflanzmaterial der „Tauerschen Eichen“ zurückgegriffen werden;
die Entwicklung artenreicher Feucht- und Streuwiesen im Bereich der Teerofen- und Strusewiesen soll gefördert werden;
in den Forsten und Wäldern wird ein Totholzanteil von mindestens fünf Prozent des stehenden Holzvor-rates als Lebensgrundlage für zahlreiche geschützte totholzbewohnende Tierarten angestrebt;
besonders an den Moor- und Gewässerrändern sollen Überhälter beziehungsweise Überhältergruppen aus Altbäumen als Strukturelemente erhalten und entwickelt werden;
der Naturverjüngung soll Vorrang vor Pflanzung eingeräumt werden.