Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“

VO-NSGPINNOWERLAEUCHE

§ 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

Kiefernforste sollen schrittweise in standortgerechte, nachhaltig genutzte und reich gegliederte Traubeneichen-Kiefernmischwälder umgebaut werden. Dabei sollte auf autochthones Saatgut und Pflanzmaterial der „Tauerschen Eichen“ zurückgegriffen werden;

die Entwicklung artenreicher Feucht- und Streuwiesen im Bereich der Teerofen- und Strusewiesen soll gefördert werden;

in den Forsten und Wäldern wird ein Totholzanteil von mindestens fünf Prozent des stehenden Holzvor-rates als Lebensgrundlage für zahlreiche geschützte totholzbewohnende Tierarten angestrebt;

besonders an den Moor- und Gewässerrändern sollen Überhälter beziehungsweise Überhältergruppen aus Altbäumen als Strukturelemente erhalten und entwickelt werden;

der Naturverjüngung soll Vorrang vor Pflanzung eingeräumt werden.

§ 6 § 8