Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Gewährung der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen des Landes Brandenburg

VO-MDF_2015

§ 1 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-MDF_2015/1#abs-1 (1) Für die Berechnung der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Absatz 1 des Bundesumzugskostengesetzes ist als Bemessungsgrundlage die Endstufe der Besoldungsgruppe A 13 nach der Anlage 4 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes maßgebend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-MDF_2015/1#abs-2 (2) Die Anwendung der Auslandsumzugskostenverordnung bleibt unberührt.

Einzelnorm

§ 2