Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Naturentwicklungsgebiet Kockot“
VO-ID212970§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist es, die
Funktion einer Kernzone innerhalb des „Biosphärenreservates Spreewald“ zu
erfüllen. Insbesondere werden naturnahe Stieleichen-Hainbuchen- und
Erlen-Eschen-Wälder auf Niedermoor-, Moorgley- und Anmoorstandorten der
direkten menschlichen Einflussnahme entzogen und langfristig der natürlichen
Entwicklung überlassen.